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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten insbesondere

Nicht begünstigt sind hingegen Rentner, Pensionäre, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von GmbH, OHG, KG oder GbR.

Bausparer sind nur begünstigt, wenn ihr Einkommen maximal 17.900 Euro (Verheiratete das Doppelte beträgt. Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf den Bruttolohn. Da die Einkünfte nach § 20 EStG in der Regel ab 2009 nicht mehr dazu gehören, können hierüber einige Arbeitnehmer erstmals in den Genuss von VL kommen.

Die maximal begünstigte Sparrate beträgt bei 470 Euro im Jahr, hierauf gibt es dann 9 Prozent und somit 42,30 Euro Zulage.

Begünstigt sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Anlage von Geldleistungen als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz. Das sind Anlagen für


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