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Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft

Zum 1. Januar 2006 wurde die Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft. Das Ziel der Wohneigentumsbildung will die Bundesregierung jedoch weiter mit anderen Instrumenten verfolgen und fördern. Hierzu soll in einem weiteren Gesetz das selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altersvorsorge integriert werden, etwa im Rahmen der Riester-Rente.

Die Eigenheimzulage wird weiterhin für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren für diejenigen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2005:

Wer also noch vor dem 1.1.2006 den Kaufvertrag abgeschlossen oder den Bauantrag eingereicht hat, hat sich einen Finanzierungszuschuss zu seinem Eigenheim in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich 6.400 Euro pro Kind gesichert. Bei zwei Kindern sind dies immerhin 22.800 Euro über den Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

Das Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) sowie des Einzugs hat für die Frage, ob die alte oder neue Regelung zur Eigenheimzulage gilt, keine Bedeutung:

Hinweis:
Die nachfolgenden Ausführungen zur Eigenheimzulage gelten nur noch für Fälle, in denen der Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen oder der Bauantrag vor diesem Zeitpunkt eingereicht wurde. Dabei beschränken sich die Erlauterungen auf das Grundsätzliche. Immerhin kann es theoretisch sogar noch dazu kommen, dass es 2009 für das gerade fertig gestellte Haus erstmals Eigenheimzulage gibt, weil der Bauantrag noch rechtzeitig an Silvester 2005 eingereicht worden war.


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