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Bausparförderung: Wohnungsbauprämie

Neben der ausgelaufenen Förderung mittels Eigenheimzulage wird der private Wohnungsbau auch durch die Wohnungsbauprämie weiterhin gefördert. Begünstigt sind dabei insbesondere Zahlungen in einen Bausparvertrag.

Anders als die Eigenheimzulage bleibt die Wohnungsbauprämie unverändert bestehen, obwohl auf politischer Ebene zur Haushaltssanierung immer wieder über eine Abschaffung nachgedacht wird. Für die Förderung sind folgende Eckpunkte wichtig:


Steuertipp:
Falls Kinder zu berücksichtigen sind und der Kinderfreibetrag sowie der Sammelfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt wurden, werden diese nun eigens für die Prüfung Ihres Anspruchs auf Wohnungsbauprämie dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Sofern Dividenden und Spekulationsgewinne nach dem Halbeinkünfteverfahren vor 2009 nur mit dem halben Betrag steuerlich erfasst wurden, wird für die Ermittlung Ihres Anspruchs auf Wohnungsbauprämie das zu versteuernde Einkommen um die steuerfreie Hälfte erhöht und um die dazugehörigen hälftigen Werbungskosten, die nicht anerkannt wurden, vermindert.

Die Prämie wird nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden nach Beendigung des Sparjahres automatisch an die Kunden versandt. Der Antrag ist bis zum Ablauf des zweiten Jahres, das dem Sparjahr folgt, an die Bausparkasse zu richten, an die die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind.

Wird vor Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist die Bausparsumme ganz oder teilweise ausbezahlt, beliehen oder abgetreten, besteht ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie nur dann, wenn die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Hinweis:
Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 abgeschlossenen Bausparverträgen nur noch, wenn die Sparsumme in Wohnimmobilien fließt. Es entfällt damit die derzeit erlaubte Option, das Geld nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist für andere Zwecke wie etwa das neue Auto verwenden zu dürfen. Sofern ein Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird, gibt es hingegen wie bisher keine Zweckbindung der Wohnungsbauprämie. Jugendliche erhielten die Wohnungsbauprämie deshalb auch dann für sieben Sparjahre, wenn sie das Bausparguthaben nicht für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendeten.


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