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Werbungskosten Teil 3: Umzug

Einleitung

Jedes Jahr ziehen bis zu drei Millionen Haushalte um, schätzt der Deutsche Mieterbund. Angesichts der hohen Benzinpreise überlegen viele Angestellten, durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger zur Arbeit zu pendeln. Dann wirkt es sich zusätzlich nicht mehr so belastend auf den Geldbeutel aus, dass die Entfernungspauschale seit Anfang 2007 für die ersten 20 Kilometer gestrichen worden ist. Besonders für Familien mit einem großen Hausstand ist ein Wohnungswechsel nicht nur mit viel Mühen, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden.

Wer die Kosten für den Umzug nicht oder nur zum Teil von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, der sollte prüfen, ob er das Finanzamt finanziell am Umzug beteiligen kann. Die Entscheidung über einen Tapetenwechsel erleichtern kann dabei der Umstand, dass Finanzbeamte sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten anerkennen und vor allem Ehepaare günstige Rechtsprechung verwenden können. Wer rein privat ins Grüne zieht, geht ebenfalls nicht leer aus. Er kann sich bis zu 600 Euro vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung erstatten lassen.

Ferner kann es bares Geld wert sein, am neuen Beschäftigungsort zunächst nur eine Zweitwohnung zu nehmen. Die damit regelmäßig einhergehende doppelte Haushaltsführung bringt erhebliche steuerliche Vorteile.

Der vorliegende Ratgeber informiert über die bei einem Umzug innerhalb Deutschlands absetzbaren Werbungskosten.

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