Werbungskosten Teil 3: Umzug
Einleitung
Jedes Jahr ziehen bis zu drei Millionen Haushalte um, schätzt der Deutsche
Mieterbund. Angesichts der hohen Benzinpreise überlegen viele Angestellten,
durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger zur Arbeit zu pendeln. Dann
wirkt es sich zusätzlich nicht mehr so belastend auf den Geldbeutel aus,
dass die Entfernungspauschale seit Anfang 2007 für die ersten 20 Kilometer
gestrichen worden ist. Besonders für Familien mit einem großen Hausstand
ist ein Wohnungswechsel nicht nur mit viel Mühen, sondern auch mit erheblichen
Kosten verbunden.
Wer die Kosten für den Umzug nicht oder nur zum Teil von seinem Arbeitgeber
erstattet bekommt, der sollte prüfen, ob er das Finanzamt finanziell am
Umzug beteiligen kann. Die Entscheidung über einen Tapetenwechsel erleichtern
kann dabei der Umstand, dass Finanzbeamte sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen
als Werbungskosten anerkennen und vor allem Ehepaare günstige Rechtsprechung
verwenden können. Wer rein privat ins Grüne zieht, geht ebenfalls nicht
leer aus. Er kann sich bis zu 600 Euro vom Finanzamt als haushaltsnahe
Dienstleistung erstatten lassen.
Ferner kann es bares Geld wert sein, am neuen Beschäftigungsort zunächst
nur eine Zweitwohnung zu nehmen. Die damit regelmäßig einhergehende doppelte
Haushaltsführung bringt erhebliche steuerliche Vorteile.
Der vorliegende Ratgeber informiert über die bei einem Umzug innerhalb
Deutschlands absetzbaren Werbungskosten.
|