Werbungskosten Teil 2: Arbeitszimmer
Einführung
Das Arbeiten von zu Hause aus wird immer beliebter und einfacher. Moderne
Telekommunikationstechnik macht es für den Arbeitnehmer möglich, auch
in seiner privaten Wohnung jederzeit erreichbar zu sein. Wird eine hauptberufliche
oder nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt, können
die dadurch entstehenden Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten
geltend gemacht werden.
Dieser Ratgeber informiert darüber, wann das Finanzamt ein häusliches
Arbeitszimmer akzeptiert und welche Kosten absetzbar sind. Das ist leider
seit Anfang 2007 nicht mehr so umfangreich wie vorher möglich.Denn das
heimische Büro ist steuerlich nur noch dann absetzbar, wenn es den
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Durch die gesetzliche
Änderung kommen auf den ersten Blick nur noch wenige Berufsgruppen
wie etwa freiberufliche Journalisten, Autoren oder Heimarbeiter in den
Genuss von Werbungskosten. Doch es gibt neue Auswegstrategien gegen den
Fiskus.
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