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Werbungskosten Teil 1: Allgemeines

Einführung

Werbungskosten können bei allen so genannten Überschuss-Einkunftsarten als Pendant zu den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften bei Selbstständigen steuerlich berücksichtigt werden. So ist ein steuermindernder Abzug bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit möglich, aber auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte (Renten, Unterhaltsleistungen, Spekulationsgeschäfte) können durch Werbungskosten vermindert werden.Eine Einschränkung gibt es lediglich im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009. Der Aufwand für die private Geldanlage lässt sich nämlich nicht mehr als Werbungskosten absetzen.

In diesem Ratgeber geht es um allgemeine Fragen von Angestellten, Arbeitern und Beamten zu den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit sowie um einzelne Aufwendungen, insbesondere für Arbeitsmittel, Berufskleidung, Computer, Fachliteratur, Fortbildung. In weiteren Ratgebern werden die Themen Arbeitszimmer ("Werbungskosten Teil 2"), Umzug und doppelte Haushaltsführung (Werbungskosten Teil 3) sowie Entfernungspauschale ("Rund um`s Auto Teil 2") ausführlich behandelt.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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