Werbungskosten Teil 1: Allgemeines
Einführung
Werbungskosten können bei allen so genannten Überschuss-Einkunftsarten
als Pendant zu den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften bei Selbstständigen
steuerlich berücksichtigt werden. So ist ein steuermindernder Abzug bei
den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit möglich, aber auch die
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen
Einkünfte (Renten, Unterhaltsleistungen, Spekulationsgeschäfte) können
durch Werbungskosten vermindert werden.Eine Einschränkung gibt es
lediglich im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009. Der Aufwand für
die private Geldanlage lässt sich nämlich nicht mehr als Werbungskosten
absetzen.
In diesem Ratgeber geht es um allgemeine Fragen von Angestellten, Arbeitern
und Beamten zu den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit sowie
um einzelne Aufwendungen, insbesondere für Arbeitsmittel, Berufskleidung,
Computer, Fachliteratur, Fortbildung. In weiteren Ratgebern werden die
Themen Arbeitszimmer ("Werbungskosten Teil 2"), Umzug und doppelte Haushaltsführung
(Werbungskosten Teil 3) sowie Entfernungspauschale ("Rund um`s Auto Teil
2") ausführlich behandelt.
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