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Unternehmensnachfolge im mittelständischen Betrieb

Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellt häufig ein Problem für den Unternehmer dar. Besonders klein- und mittelständische Unternehmen sind vielfach familiengeführt und sollen das nach dem Willen der Unternehmer auch nach der Übertragung bleiben. Damit treten neben den rein finanziellen bzw. steuerlichen Entscheidungskriterien weitere Aspekte mit zum Teil subjektivem Charakter.

Auch ohne eine zeitnahe Übergabeabsicht des Unternehmers ist ein Konzept zur Nachfolgeregelung notwendig. Es ist ein entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe und wird mit der Einführung von Basel II (Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute) noch an Bedeutung für die Banken zunehmen. Hinzu kommen die zu erwartenden Verschärfungen im Erbschaftsteuerrecht, was gleichermaßen auch für Schenkungen gilt.

Eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist war seit langem im Gespräch. Die Gesetzesänderungen zum 01.01.1997 (mit denen eine Angleichung der Bewertungsmaßstäbe für die einzelnen Vermögensarten angestrebt wurde) waren nur ein erster Schritt in Richtung einheitliche Bewertung sämtlicher Vermögensarten zum Verkehrswert. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die derzeitige Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 07.11.2006, 1 BvL 10/02, BStBl II 2007, Seite 192). Die Erhebung der Erbschaftsteuer knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin ist das bisherige Recht weiter anwendbar.

Daher kommt es ab dem 1.1.2009 zu einer Reform der Erbschaftsteuer, wonach neue Steuer- und Bewertungsregeln gelten. Für Erbfälle (nicht für Schenkungen) zwischen dem 1.1.2007 und Silvester 2008 gibt es ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht, allerdings nicht bei den persönlichen Freibeträgen. Das Bundeskabinett hatte bereits am 11.12.2007 den Entwurf zum Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet und setzt die Vorgaben des BVerfG um, wonach alle Vermögensarten (und nicht nur Kapitalvermögen) auf Marktniveau zu bewerten sind. Das gelingt durch geänderte Tarife und Wertansätze, wodurch es Be- und Entlastungen gibt. Letzte Änderungen an dem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung am 6.11.2008 beschlossen.

Vor dem Hintergrund dieser Argumente für eine frühzeitige, langfristig orientierte Nachfolgeplanung stellt sich die Frage, warum mittelständische Unternehmen nur vereinzelt über entsprechende Konzepte verfügen. Neben der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Fülle zu berücksichtigender Normen und der Änderungsgeschwindigkeit im Steuerrecht, sind besonders die zuvor zu treffenden Entscheidungen zu beachten:

Spricht sich der Unternehmer für die Fortführung des Unternehmens aus, d.h. er entscheidet sich gegen eine Veräußerung des Unternehmens, so ist ein geeigneter Unternehmensnachfolger zu benennen. Hierbei ist auch auf unternehmensinterne Vorstellungen und Erwartungen einzugehen, um die Akzeptanz der Mitarbeiter in Bezug auf den Nachfolger zu gewährleisten. Die Planung der Unternehmensnachfolge hat die unterschiedlich gerichteten Interessen sowohl des Übergebenden als auch des Übernehmenden zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls bestehende Pflichtteilsansprüche erbberechtigter Familienmitglieder sowie testamentarische oder gesellschaftsrechtliche Vorgaben zu beachten. Aus Unternehmenssicht ist die Sicherung der Liquidität, d.h. die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, zu wahren, in dem besondere Belastungen aufgrund hoher Steuerzahllasten durch die Übertragung an sich und die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden. Damit können Umwandlungen verbunden sein, sofern die steuerlichen Gestaltungen eine Änderung der Rechtsform erfordern.

Die Vielzahl der notwendigen Entscheidungen sowie die damit verbundenen rechtlichen Gestaltungsfragen und Vorgaben haben in der Praxis zur Folge, dass viele Unternehmer die Regelung ihrer Nachfolge so lange wie möglich aufschieben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidungen auch mit zum Teil familiären Konflikten verbunden sind. Gerade in mittelständischen Unternehmen fehlt es zudem an Fachabteilungen bzw. fachlich qualifizierten Mitarbeitern, die mit der Planung beauftragt werden können, so dass der Unternehmer keine interne Unterstützung bei der Erarbeitung eines Nachfolgekonzeptes hat.

Daher ist es für die Planung der Unternehmensnachfolge im mittelständischen Unternehmen ratsam, auf eine spezialisierte externe Beratung (z.B. durch den Steuerberater) zurück zu greifen. Neben einer detaillierten Darstellung der (steuer-)rechtlichen Rahmenbedingungen ist es die vordergründige Aufgabe des Beraters, auf die jeweiligen Interessen der an der Übergabe beteiligten Personen einzugehen. Als Außenstehender ist es ihm möglich, so die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und trotzdem eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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