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Bewerbung

Bewerbungskosten sind ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig. Darunter fallen Aufwendungen für Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Briefumschläge, Porto, Fotokopien und Reisekosten für Vorstellungsgespräche.

Steuertipp: Das Geltendmachen von Bewerbungskosten und von den übrigen Werbungskosten (Aufwendungen z.B. für Arbeitsmittel oder für Fachliteratur) kann auch für Studenten interessant sein, die bald ihren Abschluss machen und die zurzeit keine Einkünfte erzielen. Gleiches gilt bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium bzw. nach dem Referendariat. Sie sollten Ihre Werbungskosten trotzdem geltend machen, und zwar auf der "Anlage N" zur Steuererklärung. Bei der Steuerveranlagung ermittelt das Finanzamt dann einen negativen "Gesamtbetrag der Einkünfte". Und diesen negativen Betrag können Sie dann im Wege des Verlustvortrags im kommenden Jahr als Sonderausgaben ansetzen.

Hinweis:
Wer seit Ende seiner Schulausbildung noch keine Lehrstelle gefunden hat, sollte sich bei seiner Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Dadurch vermeiden Schulabgänger spätere Rentennachteile. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat dauert.


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Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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