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Steuern sparen mit weniger Zinsen

Werden Anleihen mit einem Disagio an der Börse gehandelt oder neu ausgegeben, bleibt die Differenz zwischen dem (niedrigeren) Kurswert eines Wertpapiers und dem (höheren) Rückzahlungskurs oder Nominalwert nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei. Dies gilt generell, sofern diese „Discount-Bonds“ vor 2009 gekauft werden. Das Disagio bewirkt eine Erhöhung der Effektivrendite einer Anleihe, da der (steuerfreie) Unterschiedsbetrag mit in die Bemessung der Gesamtrendite einfließt.

Da nur die Zinsen in voller Höhe versteuert werden müssen, das Disagio aber steuerlich nicht berücksichtigt wird, eignen sich Anleihen mit Abgeld besonders für Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz. Denn nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Kursgewinn auf jeden Fall steuerfrei.

Aber Vorsicht: Die Steuerfreiheit gilt nur für normal verzinste Anleihen innerhalb einer bestimmten Bandbreite, berechnet am Tag der Emission. Bei Zerobonds oder abgezinsten Sparbriefen beispielsweise setzt sich der gesamte Zinsertrag aus der Differenz zwischen dem Abgeld und dem später auszuzahlenden Nennwert zusammen.

Steuertipp: Beim Kauf einer Anleihe über die Börse können Sie meist nur schwer feststellen, zu welchem Kurs das Papier einmal ausgegeben wurde. Faustregel: Bundesanleihen sowie festverzinsliche Wertpapiere, die von inländischen Schuldnern ausgegeben werden, halten sich an die steuerlichen Grenzen. Nur bei ausländischen Emittenten sollten Sie vor dem Kauf bei Ihrer Bank nach dem Emissionsdisagio fragen, denn die beachten die rein deutschen Regeln nicht immer.


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