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Investmentfonds

Beim Kauf von Investmentanteilen gibt es eine ähnliche Regelung wie die Stückzinsregelung bei verzinslichen Wertpapieren (siehe vorheriger Abschnitt): Bei Kauf von Investmentanteilen ist im Ausgabepreis ein so genannter Zwischengewinn enthalten. Das sind Zinserträge und Zinsansprüche, die der Fonds vom Zeitpunkt der letzten Ausschüttung (beziehungsweise bei thesaurierenden Fonds seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres) bis zur Veräußerung oder Rückgabe angesammelt hat.

Bei Verkauf von Fondsanteilen während des Jahres wird der enthaltene Zwischengewinn mit dem Rücknahmepreis vergütet. In der Einkommensteuererklärung können die gezahlten Zwischengewinne als "negative Einnahmen" verrechnet werden, also von den positiven Kapitalerträgen oder von anderen Einkünften abgezogen werden. Hingegen sind erhaltene Zwischengewinne als Kapitalertrag zu versteuern.

Somit kann über den Zwischengewinn die gleiche Steuerstrategie wie mit Stückzinsen gefahren werden. Allerdings eignen sich hierzu nur Rentenfonds, da Dividenden nicht in den Zwischengewinn einfließen. Gezahlte Zwischengewinne in 2008 wirken sich auch dann mit der individuellen Progression als negative Kapitaleinnahmen aus, wenn der Fonds die aufgelaufenen Erträge erst 2009 unter der Abgeltungsteuer ausschüttet.


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