Steuern und Internet
Einleitung
Auf Grund neuer und immer schneller werdenden Techniken der Datenübertragung
entwickelt sich das Medium Internet rasant zu einer globalen Plattform
des Handels mit digitalen Waren wie Musik, Filmen, und Software, aber
auch komplexen Dienstleistungen wie der Online-Rechtsberatung. Dies bietet
der wachsenden Zahl von Internet-Usern den Vorteil, die Angebote - dank
des elektronischen Zahlungsverkehrs durch Überweisung oder Kreditkartenzahlung
- ohne nennenswerte Wartezeit in Anspruch zu nehmen.
Laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden nutzt etwas mehr als die Hälfte
der 51 Millionen privaten Internetnutzer in Deutschland das World Wide
Web für Shoppingtouren. Vor allem gekauft werden Bücher und
Zeitungen, Kleidung und Sportartikel, Möbel und Spielzeug. 44 Prozent
der Internetkäufer buchen online Reisen, Urlaubsunterkünfte
sowie Bahn- und Flugtickets. Der höchste Anteil an Online-Kunden
gemessen an allen privaten Internetnutzern findet sich mit 66 Prozent
in der Gruppe der 25- bis 44-Jährigen. Doch auch bei den über
65- Jährigen nutzt fast jeder dritte Internetnutzer die Möglichkeit
der Onlinebestellung.
Vorgänge, die sich bisher in der physischen Welt abgespielt haben,
wie etwa der Kauf im Einkaufszentrum, verlagern sich deshalb immer mehr
in die virtuelle Welt des Internets. Was mit dem bequemen Kauf von Büchern
über Amazon begann, mündet im Handel von Belegen für die
Steuererklärungen bei Ebay. Die Medienbranche weltweit klagt über
Umsatzeinbrüche durch das Downloaden von Musik und ganzen Filmen.
Auf der anderen Seite wirft diese "technologische Revolution"
auch eine Reihe von Fragen bezüglich der Besteuerung von Internet-Geschäften
auf. Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt die jährlichen
Steuerhinterziehungen bei der Einkommen- und der Umsatzsteuer durch Internetunternehmen,
die nicht beim Finanzamt angemeldet sind, auf zehn Milliarden Euro. Besonders
hoch dürfte der Ausfall bei der Umsatzsteuer sein, da eine körperliche
Grenzüberschreitungen im virtuellen Netz meist nicht vorgesehen sind.
Da ist es nicht verwunderlich, dass sich insbesondere die EU dieser Problematik
annimmt.
Neben dem Steuerrecht macht auch das Zivilrecht nicht Halt vor dem Internet.
So dürfen seit dem 8.12.2004 die Rücksendekosten unabhängig
vom Bestellwert dem Kunden vertraglich auferlegt werden (§ 357 BGB),
wenn
- der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder
- bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
In beiden Fällen trägt jedoch der Unternehmer die Rücksendekosten, wenn
die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Selbstverständlich
steht es Verkäufern frei, auch weiterhin die Kosten der Rücksendung zu
übernehmen. Verbraucher haben die Rücksendekosten nur dann zu tragen,
wenn dies zuvor im Kaufvertrag oder durch die AGB vereinbart worden ist.
Wer über das Internet eine Versicherung abschließt oder per
Post einen Kredit aufnimmt, wird durch das Gesetz über den Fernabsatz
von Finanzdienstleistungen besser geschützt. Nunmehr besteht ein
Anspruch auf umfassende Informationen zu dem jeweiligen Geschäft
wie etwa Angaben über das jeweilige Produkt, Zinssatz, Kündigungsfrist
und Vertragsmodalitäten. Zusätzlich kann ein Verbraucher ähnlich
wie im Versandhandel den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Ein Widerrufsrecht gilt auch, wenn der Anbieter seine Informationspflichten
nicht erfüllt.
Die neuen Regeln für den Fernabsatz gelten auch bei allen Verträgen
über Finanzdienstleistungen, wie z. B. Girokonten, Kapitalanlage,
Darlehensgewährung, Versicherungen und Altersvorsorge. Verkäufer,
die Waren über Internet-Auktionshäuser anbieten, handeln als
Unternehmer, wenn die Gesamtumstände ihres Internetauftritts den
Eindruck eines professionellen Handels erwecken. Ist dies der Fall, müssen
die Versandhändler die bei Fernabsatzverträgen vorgeschriebenen
Informationspflichten erfüllen (OLG Zweibrücken 28.6.2007, 4
U 210/06).
Die zunehmend über das Internet abgewickelten Umsatzgeschäfte
werfen Fragen nach der richtigen steuerlichen Behandlung der Angebote
und Abrechnungen auf. Die folgenden Kapitel zeigen die einzelnen steuerlichen
Aspekte auf, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets auftreten
können.
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