Bei einigen Arbeitgeberzuschüssen darf nicht einfach das Gehalt
in eine abgabenfreie Zulage verwandelt werden.
Dazu zählen:
Diese Gehalts-Extras können nur bei Neueinstellung oder im Rahmen einer außerordentlichen Lohnerhöhung vereinbart werden.
Für alle anderen Zuschläge darf auch regulärer Lohn umgewandelt werden.