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Wohnungsaufwendungen

Ein Thema ab Abteilungsleiterebene aufwärts oder und für gesuchte Fachspezialisten ist die Gestellung eines Domizils am künftigen Arbeitsort. Hier locken Firmen oft mit attraktiven Wohnungen im Grünen. Will die Familie nicht mit umziehen, wird die Miete steuerfrei übernommen. Derzeit akzeptiert der Fiskus bis 60 Quadratmeter plus Arbeitszimmer. Aber ohne Familienanhang reicht das meist, wenn Umfeld, Einrichtung und Ausblick passen. Fällt der Wohnraum hingegen üppiger aus, muss die Differenz lohnversteuert werden.

Wird das neue Domizil hingegen zum Hauptwohnsitz, können die Mitarbeiter eine Nobelunterkunft fürs Finanzamt klein rechnen. Stellt der Betrieb Wohnungen aus Eigenbestand kostenlos zur Verfügung, darf für die Steuer der unterste Wert laut Mietspiegel angesetzt werden (OFD Rheinland 15.8.2007, S 2334 - 1010 - St 212). Sind die vier Wände so nobel, dass sie in der örtlichen Liste gar nicht mehr geführt werden, darf hier die Kostenmiete als Maßstab dienen. Die Differenz aus entfallenden Kosten und fälliger Lohnsteuer bringt da oft Einsparungen in vierstelliger Höhe - pro Monat. Zudem muss sich der Arbeitnehmer beim späteren Jobwechsel nicht um Nachmieter oder Käufer kümmern, bis dahin meldet er Mängel einfach in die Firma zwecks Beseitigung.

Nach dem Umzug geht es dann an die angemessene Einrichtung. Auch hier darf der Chef kräftig unter die Arme greifen und das passende Equipment zur Verfügung stellen und die laufenden Kosten übernehmen. Dabei bleibt die private Nutzung eines betrieblichen PC steuerfrei, auch wenn der Computer mit allem heute benötigten Schnickschnack in der Wohnung steht. Ganz gleich, wie oft der Mitarbeiter in seiner Freizeit privat surft oder Einladungen für die nächste Gartenparty gestaltet, der Fiskus bleibt außen vor. Die kostenlose Überlassung statt Eigentum hat zudem den Vorteil, dass die Firma die Einrichtung laufend an die technische Entwicklung anpassen kann.


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