Will der neue Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter unbedingt haben, ist er zumeist auch bereit, neben einem guten Gehalt noch den Umzug zu bezahlen. Ist der Umzug beruflich bedingt, kann der neue Chef einen Zuschuss gewähren, der nicht als Lohn versteuert werden muss.
Steuer- und abgabenfrei können geltend gemacht werden:
Wenn der Arbeitgeber nicht die tatsächlichen Kosten erstatten will, besteht auch die Möglichkeit, eine Umzugskostenpauschale zu gewähren - und zwar in folgender Höhe:
| Umzug | ab 01.04.2004 | ab 01.08.2004 |
| für Ledige | 555 Euro | 561 Euro |
| für Verheiratete | 1.110 Euro | 1.121 Euro |
| für jede weitere Person die zum Haushalt gehört | 245 Euro | 247 Euro |
Hinweis: Nicht jeder Umzug ist als "beruflich bedingt" anerkannt. Die Fahrzeit muss sich um mindestens eine Stunde verringern. Oder: Der Wohnungswechsel findet im Interesse des Arbeitgebers statt.