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Mahlzeiten

Für Arbeitnehmer, die nicht in einem Großbetrieb mit eigener Kantine beschäftigt sind, kann der tägliche Gang zum Italiener oder Chinesen dem Geldbeutel schwer zu schaffen machen. Ob im Imbiss oder Restaurant - fünf Euro pro Tag sind schnell weg. Bei 20 Arbeitstagen im Monat sind schon 100 Euro zusammen, im Jahr über 1.200 Euro!

Auch in diesem Fall kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer etwas Gutes zukommen lassen: Er versorgt seine Mitarbeiter mit einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen, diese müssen im Gegenzug für den Betrag von maximal 2,67 Euro (2007/2008) pro Tag Steuern und Abgaben im Rahmen des "geldwerten Vorteils" leisten (§ 8 Absatz 2 EStG). Der Sachbezugswert für ein kostenloses Frühstück als Start in den Arbeitstag kostet nur 1,50 Euro (2007/2008) pro Tag.

Beispiel: Der Arbeitnehmer bekommen im Monat für 100,00 Euro Essenmarken vom Chef. Im Gegenzug muss er 53,40 Euro versteuern (20 Tage x 2,67 Euro).

Steuertipp: Der Arbeitgeber kann den Vorteil auch pauschal mit 25 Prozent versteuern. Dann bleiben die Zuwendungen sozialversicherungsfrei.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält eine Essenmarke mit einem Wert von 1 Euro. Die Mahlzeit kostet 2 Euro.

    Preis der Mahlzeit    2,00 Euro
-  Wert der Essenmarke -  1,00 Euro
= Zahlung des Arbeitnehmers = 1,00 Euro
   Sachbezugswert der Mahlzeit (2007/2008)     2,67 Euro
-  Zahlung des Arbeitnehmers -  1,00 Euro
= Verbleibender Wert = 1,67 Euro
Ergebnis: Anzusetzen ist der niedrigere Wert der Essenmarke    1,00 Euro

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Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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