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Geburts-, Heirats- und Notstandsbeihilfe

Für freudige Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder die Heirat eines Mitarbeiters konnte der Arbeitgeber bis 2005 ein kleines Extra spendieren. Geburtsbeihilfen waren bis zu einem Betrag von 315 Euro je Kind und Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit. Bei Zwillingen konnten also bis zu 630 Euro in voller Höhe kassiert werden.

Der Steuerfreibetrag für Geburts- und Heiratsbeihilfen wurde allerdings bei Zufluss ab 1. Januar 2006 abgeschafft.


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Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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