Sponsoring Teil 2
Einleitung
Das Sponsoring gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei geht es oft um
nicht unerhebliche Beträge. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Möglichkeiten
voll auszuschöpfen - und das kann sich lohnen.
Während Teil 1 des Ratgebers neben den Arten des Sponsorings einschließlich
des neuen Trend zu VIP-Einladungen vor allem die steuerliche Behandlung
des Sponsors dargestellt hat, legt der vorliegende zweite Teil seinen
Fokus auf die Auswirkungen beim Empfänger und die umsatzsteuerlichen
Regelungen.
Je nachdem, wer die Leistungen empfangen hat und wofür, können entweder
keine Steuern, oder aber Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und /
oder Gewerbesteuer zu zahlen sein.
Dabei ist zu beachten: Die steuerliche Behandlung der Leistungen beim
Empfänger hängt grundsätzlich nicht davon ab, wie die entsprechenden Aufwendungen
beim leistenden Unternehmen steuerlich behandelt werden.Sponsoringaufwendungen
auf der einen und Einnahmen auf der anderen Seite können also ganz
unterschiedlich behandelt werden.
|