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Sponsoring Teil 2

Einleitung

Das Sponsoring gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei geht es oft um nicht unerhebliche Beträge. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen - und das kann sich lohnen.

Während Teil 1 des Ratgebers neben den Arten des Sponsorings einschließlich des neuen Trend zu VIP-Einladungen vor allem die steuerliche Behandlung des Sponsors dargestellt hat, legt der vorliegende zweite Teil seinen Fokus auf die Auswirkungen beim Empfänger und die umsatzsteuerlichen Regelungen.

Je nachdem, wer die Leistungen empfangen hat und wofür, können entweder keine Steuern, oder aber Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und / oder Gewerbesteuer zu zahlen sein.

Dabei ist zu beachten: Die steuerliche Behandlung der Leistungen beim Empfänger hängt grundsätzlich nicht davon ab, wie die entsprechenden Aufwendungen beim leistenden Unternehmen steuerlich behandelt werden.Sponsoringaufwendungen auf der einen und Einnahmen auf der anderen Seite können also ganz unterschiedlich behandelt werden.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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