Beispiel:
Herr Anton spendet im Jahr 2005 35.000 Euro an eine wissenschaftliche
Einrichtung. Im Jahr 2006 hat er Einkünfte von 92.000 Euro und im
Jahr 2005 erzielte er Einkünfte von 90.000 Euro.
Wie kann er seine Spende steuerlich geltend machen?
Als Sonderausgabe setzt er 10 Prozent seines Einkommens also 9.200 Euro
im Jahr 2006 an. Rückwirkend ist es möglich, 9.000 Euro als Sonderausgaben
geltend zu machen. Den Restbetrag von 16.800 Euro trägt er in die
folgenden fünf Jahre vor.
Bei Unternehmen ist der Abzug einer Großspende im Vorjahr und in den Folgejahren nur dann möglich, wenn die Spende nicht nur die Grenze von 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, sondern auch die andere in § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannte Grenze für Unternehmer überschreitet, nämlich zwei Promille (ab 2007 vier Promille) der Summe der Umsätze und Löhne und Gehälter. Diese Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt (Urteil des BFH vom 04.05.2004, veröffentlicht in: BStBl. 2004, Band II, Seite 736).