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Befristete Steuerbefreiung

Der Erwerb neuer Pkw wird über einen gewissen Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gibt es für ein Jahr bei der Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Diese Regelung endet in jedem Fall am 31.12.2010. Je früher also die Erstzulassung seines Euro-5-Autos erfolgte, desto länger profitiert der Halter von der Steuerbefreiung. Fahrzeughalter, die bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, wird die Steuervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab Neujahr 2009 gewährt.

Nicht begünstigt sind dagegen Wohnmobile, die eine eigene Fahrzeugart bilden, sowie Krafträder und Lkw, Omnibusse oder Zugmaschinen.


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Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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