Rund um`s Auto Teil 2
Einführung
Arbeitnehmer konnten für ihre Fahrten zur Arbeit unabhängig vom genutzten
Verkehrsmittel bis Ende 2006 eine Entfernungspauschale als Werbungskosten
absetzen. Die Entfernungspauschale gab es für jeden Kilometer, den die
Arbeitsstätte von der Wohnung entfernt liegt. Abgegolten ist damit also
ein Kilometer Hinweg zur Arbeitsstätte und ein Kilometer Rückweg zur Wohnung.
Seit 2007 kann die Entfernungspauschale durch das Steueränderungsgesetz
2007 nur noch beschränkt abgezogen werden. Die Pendelfahrten werden gesetzlich
als gemischte Aufwendungen definiert. Da die auch die private Lebensführung
betreffen, sind sie grundsätzlich nicht beruflich veranlasst und dürfen
daher vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden. Nunmehr gelten alle
Fahrten zu Arbeitsstelle, Betrieb oder Praxis als privat veranlasst und
nur als Geste des guten Willens dürfen über einen Härteausgleich Wege
ist ab dem 21. Kilometer über eine Entfernungspauschale "wie" Werbungskosten
oder Betriebsausgaben angesetzt werden.Ob das zulässig ist, wird
von Experten und mehreren Finanzgerichten bezweifelt. Das Bundesverfassungsgericht
wird hierüber noch im Laufe des Jahres 2008 entscheiden.
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