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Zuzahlung zum Dienstwagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Urteilen mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Weise Aufwendungen von Arbeitnehmer für den Firmenwagen mit dem geldwerten Vorteil verrechnet werden können. Dabei können Arbeitnehmer die ihnen im Zusammenhang mit dem überlassenen Firmenwagen entstandenen Aufwendungen stets als Werbungskosten geltend machen, wenn der geldwerte Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird. Beim Ansatz von monatlich einem Prozent vom Listenpreis mindern pauschale Nutzungsentgelte.


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Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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