Unternehmen überlassen häufig ihren Außendienstmitarbeitern
oder Führungskräften ein Firmenfahrzeug nicht nur zur betrieblichen,
sondern auch zur privaten Nutzung. Die private Nutzungsmöglichkeit
wird aus steuerlicher Sicht als geldwerter Vorteil betrachtet. Dieser
Vorteil wird durch die so genannte Ein-Prozent-Regelung ermittelt und
wie Arbeitslohn versteuert.
Der Nutzungswert nach dieser Ein-Prozent-Methode setzt sich aus zwei Teilen
zusammen:
Der Listenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das Fahrzeug auf dem deutschen Markt. Dieser Wert ist auf volle 100 Euro abzurunden. Maßgebend ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung, sodass sich die Umsatzsteuererhöhung 2007 hier nicht nachträglich auswirkt. Der Listenpreis umfasst auch die Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Extras, wie Autoradio, Sonderlackierung, Klimaanlage, Anhängerkupplung und Navigationsgerät. Nicht erfasst werden hingegen die Kosten für ein eingebautes Autotelefon einschließlich Freisprecheinrichtung, für Überführung und für Zulassung sowie für betriebsbedingte Sonderausstattungen (z. B. Firmenbeschriftung des Fahrzeugs, zweiter Pedalsatz bei einem Fahrschulfahrzeug, Werkstattausrüstung bei einem Wartungsfahrzeug).
Beispiel:
Der inländische Listenpreis für den Firmenwagen einschließlich
Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer beträgt 30.000 Euro.
Die Arbeitsstätte liegt 25 Kilometer von der Wohnung entfernt.
| monatlich | jährlich | ||
| Der Nutzungswert für Privatfahrten beträgt 1 % von 30.000 Euro | 300 Euro | 3.600 Euro | |
| Der Nutzungswert für Fahrten zur Arbeit beträgt:
0,03 % von 30.000 Euro x 25 km |
225 Euro | 3.600 Euro | |
| Steuerpflichtiger privater Nutzungswert | 525 Euro | 6.300 Euro | |
| Als Werbungskosten absetzbar sind: | bis 2006: 220 Tage x 25 km x 0,30 Euro | 1.650 Euro | |
| ab 2007: 220 Tage x 5 km x 0,30 Euro | 333 Euro | ||