Es werden für die Beispiele jeweils 225 Arbeitstage im Jahr angenommen.
1. Fahrten mit dem eigenen Pkw
Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit dem eigenen Wagen zur Arbeit. Die einfache Entfernung beträgt 70 Kilometer (km).
| Berechnung 2006 | Berechnung 2007 |
| 70 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 4.725 Euro* | 40 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.700 Euro. |
| * Die Begrenzung von 4.500 Euro entfällt in diesem Fall, da der Arbeitnehmer seinen eigenen Pkw nutzt. | |
2. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu seiner Arbeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 70 km. An tatsächlichen Ticketkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel fallen insgesamt 3.000 Euro an.
| Berechnung 2006 | Berechnung 2007 |
| 70 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 4.725 Euro. | 40 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.700 Euro. |
| Die Entfernungspauschale ist hier günstiger als die tatsächlichen Kosten. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt jedoch eine Begrenzung auf 4.500 Euro. Absetzbare Werbungskosten: also 4.500 Euro. | Die Höhe der tatsächlichen Kosten ist unerheblich. |
3. Fahrten mit einem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln
Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit seinem eigenen Wagen von seiner Wohnung in die Stadt zu einem U-Bahnhof (38 km). Von dort aus benutzt er die Bahn bis zu seiner Arbeitsstätte (12 km). Die Teilstrecken bilden in diesem Fall auch die kürzeste Verbindung.
| Beechnung 2006 | Berechnung 2007 |
| Anzahl km insgesamt:: 38 + 12 = 50 | Anzahl km insgesamt:: 38 + 12 = 50 |
| 50 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 3.375 Euro | 30 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.025 Euro. |
4. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln von zur Arbeit. Die einfache Entfernung von der Wohnung beträgt 6 km. Das Ticket kostet monatlich 50 Euro.
| Berechnung 2006 | Berechnung 2007 | ||
| Entfernungspauschale | tatsächliche Kosten | Entfernungspauschale | tatsächliche Kosten |
| 6 km x 0,30 Euro x 220 Tage = 396 Euro | Fahrkartenpreis: 12 x 50 Euro = 600 Euro | 0 km x 0,30 Euro x 220 Tage = 0 Euro | nicht ansetzbar |
| Als Werbungskosten zu berücksichtigen: 600 Euro | Als Werbungskosten zu berücksichtigen: 0 Euro | ||
5. Fahrten in Fahrgemeinschaft
Ein Arbeitnehmer hat sich mit zwei Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft zusammengeschlossen. Er holt seine Kollegen von deren Wohnungen ab und nimmt sie mit zum Arbeitsplatz. Aufgrund der dadurch entstanden Umwegfahrten beträgt die Gesamtstrecke zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte 48 km. Die kürzeste Straßenverbindung zwischen seiner Wohnung und Arbeitsstätte beträgt für ihn jedoch 40 km.
| Berechnung für den Fahrer 2006 | Berechnung für den Fahrer 2007 |
| 40 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.700 Euro | 20 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 1.350 Euro |
6. Mehrere Dienstverhältnisse
Ein Arbeitnehmer fährt vormittags von seiner Wohnung A zur Arbeitsstätte B, nachmittags weiter zur Arbeitsstätte C und abends zur Wohnung A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km, zwischen B und C 40 km und zwischen C und A 50 km.
Berechnung:
Die Gesamtentfernung beträgt 30 + 40 + 50 km = 120 km.
Die Entfernung zwischen Wohnung und den beiden Arbeitsstätten 30 + 50 km
= 80 km.
Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung (120 km / 2 = 60 km).
Absetzbar sind: 60 - 20 km = 40 km
Absetzbar sind deshalb nur:
| Berechnung für den Fahrer 2006 | Berechnung für den Fahrer 2007 |
| 60 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 4.050 Euro | 40 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.700 Euro |