Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Rund um`s Auto Teil 2

Einführung

Arbeitnehmer konnten für ihre Fahrten zur Arbeit unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel bis Ende 2006 eine Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Die Entfernungspauschale gab es für jeden Kilometer, den die Arbeitsstätte von der Wohnung entfernt liegt. Abgegolten ist damit also ein Kilometer Hinweg zur Arbeitsstätte und ein Kilometer Rückweg zur Wohnung.

Seit 2007 kann die Entfernungspauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 nur noch beschränkt abgezogen werden. Die Pendelfahrten werden gesetzlich als gemischte Aufwendungen definiert. Da die auch die private Lebensführung betreffen, sind sie grundsätzlich nicht beruflich veranlasst und dürfen daher vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden. Nunmehr gelten alle Fahrten zu Arbeitsstelle, Betrieb oder Praxis als privat veranlasst und nur als Geste des guten Willens dürfen über einen Härteausgleich Wege ist ab dem 21. Kilometer über eine Entfernungspauschale "wie" Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.Ob das zulässig ist, wird von Experten und mehreren Finanzgerichten bezweifelt. Das Bundesverfassungsgericht wird hierüber noch im Laufe des Jahres 2008 entscheiden.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern