ReisekostenEinführungMüssen Arbeitnehmer eine Tätigkeit außerhalb des Firmengeländes oder bei heimischer Beschäftigung außerhalb des Arbeitszimmers ausüben, fallen in der Regel Dienstreisen an. Die sind steuerlich lukrativ. Denn es gibt höheres und ungekürztes Kilometergeld statt der ungünstigen Entfernungspauschale bei der Fahrt zur Arbeit, Übernachtungskosten und zusätzlich auch noch Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Dennoch sind einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen, zumal die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2008 völlig neue Regeln bescheren.
Reisekosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit aufwendet, können vom Arbeitgeber in bestimmten Grenzen steuerfrei erstattet werden. Gleicht der Arbeitgeber die entstandenen Aufwendungen nicht oder nur zum Teil aus, so können die nicht erstatteten Reisekosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Nachfolgender Ratgeber führt in die Materie "Reisekosten" ein und zeigt auf, welche Reisekosten das Finanzamt akzeptiert und in welchem Umfang der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten darf. |