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Ökozulage bei der Eigenheimzulage

Die Ökozulage im Eigenheimzulagengesetz bezieht sich auf Häuser und Wohnungen, für deren Bau die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt, und wurde gewährt bis Ende 2002. Waren die Voraussetzungen vor dem 31.12.2002 erfüllt, gibt's die Zulage bis zum Ablauf des achtjährigen Förderzeitraums. Gefördert wurden (und werden in Altfällen):

Bauherren und Käufer von neuen Wohnimmobilien haben das Recht auf beide Varianten der Ökozulage. Beim Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Wohnung kann nur die erste Alternative in Anspruch genommen werden. Keine Ökozulage wird für Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen gewährt.

Seit dem 1. Februar 2002 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie gilt bei Bauanträgen oder Bauanzeigen nach diesem Datum. Welche Auswirkung hat diese Verordnung nun auf die Öko- und Wärmeschutzzulage?


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