Ökosteuern werden seit dem 1. April 1999 erhoben und wurden in fünf Schritten jährlich bis 2003 erhöht. Die Einnahmen werden zur Stabilisierung und Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt. Die Ökosteuer dient somit der Senkung der Lohnnebenkosten.
Die Regelsteuersätze betragen seit dem 1. Januar 2003 (§ 2 Energiesteuergesetz):
| Benzin unverbleit und schwefelarm mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg |
0,6698 Euro je Liter |
| Benzin unverbleit und schwefelfrei mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg |
0,6545 Euro je Liter |
| Benzin verbleit |
0,7210 Euro je Liter |
| Dieselkraftstoff schwefelarm mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg |
0,4857 Euro je Liter |
| Dieselkraftstoff schwefelfrei mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg |
0,4704 Euro je Liter |
| in der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe. | steuerbefreit |
| Heizöl | 25,00 Euro je 1.000 Kilogramm |
| Schmieröl und andere Öle | 485,70 Euro je 1.000 Kilogramm |
| Gasöl bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung |
61,35 Euro je 1.000 Kilogramm |
| Ergas und gasförmige Kohlenwasserstoffe | 31,80 Euro je MWh |
| Flüssiggas unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen |
409,00 Euro je 1.000 Kilogramm |
| andere Flüssiggase | 1.217,00 Euro je 1.000 Kilogramm |
| Kohle und Petrolkoks | 0,33 Euro je 1 GJ |
| Strom | 20,50 Euro je MWh |
Abweichend obiger Tabelle gelten allerdings für einige Energieformen
bis 2018 stark verringerte Steuersätze:
| Ergas und gasförmige Kohlenwasserstoffe | 13,90 Euro je 1 MWh |
| gasförmige Kohlenwasserstoffe | 13,90 Euro je 1 |
| Flüssiggas unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen |
61,35 Euro je 1.000 Kilogramm |
Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Kauf des Kraftstoffes (Benzin, Diesel) anfällt. Zu einer Erhöhung der Mineralölsteuer kam es im Zuge der ökologischen Steuerreform. Im Jahr 2003 wurde die vorerst letzte Stufe der Ökosteuer erreicht.
Zu berücksichtigen ist auch die auf der Mineralölsteuer und dem eigentlichen Kraftstoffpreis (netto) lastende Umsatzsteuer. Die letztendliche Steuerlast erhöht sich daher nochmals um die zu zahlende Umsatzsteuer. Hier muss der Verbraucher Steuer auf die Steuer zahlen.