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Höhe der Ökosteuern

Ökosteuern werden seit dem 1. April 1999 erhoben und wurden in fünf Schritten jährlich bis 2003 erhöht. Die Einnahmen werden zur Stabilisierung und Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt. Die Ökosteuer dient somit der Senkung der Lohnnebenkosten.

Die Regelsteuersätze betragen seit dem 1. Januar 2003 (§ 2 Energiesteuergesetz):

Benzin
unverbleit und schwefelarm mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg

      0,6698 Euro je Liter
Benzin
unverbleit und schwefelfrei mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg

      0,6545 Euro je Liter
Benzin
verbleit

      0,7210 Euro je Liter
Dieselkraftstoff
schwefelarm mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg

      0,4857 Euro je Liter
Dieselkraftstoff
schwefelfrei mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg

      0,4704 Euro je Liter
in der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe. steuerbefreit
Heizöl     25,00 Euro je 1.000 Kilogramm
Schmieröl und andere Öle   485,70 Euro je 1.000 Kilogramm
Gasöl
bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung

    61,35 Euro je 1.000 Kilogramm
Ergas und gasförmige Kohlenwasserstoffe     31,80 Euro je MWh
Flüssiggas
unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen
  409,00 Euro je 1.000 Kilogramm
andere Flüssiggase 1.217,00 Euro je 1.000 Kilogramm
Kohle und Petrolkoks        0,33 Euro je 1 GJ
Strom     20,50 Euro je MWh


Abweichend obiger Tabelle gelten allerdings für einige Energieformen bis 2018 stark verringerte Steuersätze:

Ergas und gasförmige Kohlenwasserstoffe 13,90 Euro je 1 MWh
gasförmige Kohlenwasserstoffe 13,90 Euro je 1
Flüssiggas
unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen

61,35 Euro je 1.000 Kilogramm

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Kauf des Kraftstoffes (Benzin, Diesel) anfällt. Zu einer Erhöhung der Mineralölsteuer kam es im Zuge der ökologischen Steuerreform. Im Jahr 2003 wurde die vorerst letzte Stufe der Ökosteuer erreicht.

Zu berücksichtigen ist auch die auf der Mineralölsteuer und dem eigentlichen Kraftstoffpreis (netto) lastende Umsatzsteuer. Die letztendliche Steuerlast erhöht sich daher nochmals um die zu zahlende Umsatzsteuer. Hier muss der Verbraucher Steuer auf die Steuer zahlen.


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