Durch das Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote ist die Mineralölwirtschaft seit dem 1. Januar 2007 verpflichtet, ergänzend zum Vertrieb von konventionellem Benzin- und Dieselkraftstoff eine Quotenregelung für den Vertrieb von Biokraftstoffen einzuführen. Hierbei wird die Mineralölwirtschaft ordnungsrechtlich verpflichtet, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen zu vertreiben.
Der Mindestanteil bezieht sich auf den gesamten jährlichen Absatz an
Benzin- und Dieselkraftstoff eines Unternehmens einschließlich der diese
ersetzenden Biokraftstoffe. Dabei sind getrennte Quoten für Benzin und
Diesel vorgesehen.
Der Mindestanteil bei Biokraftstoffen zum Dieselabsatz muss auf den Energiegehalt
berechnet 4,4 Prozent betragen.
Bei Ottokraftstoff (Benzin/Super) liegt der Anteil bei
Bei Nichterfüllung der Quoten sind Strafzahlungen zu leisten.
Die Besteuerung von Biokraftstoffen beginnt mit 7 Cent für Biodiesel im Jahr 2007 und mit 8 Cent für Pflanzenöl im Jahr 2008 mit steigenden Sätzen bis zu einem Satz von knapp 45 Cent im Jahr 2012. Zum 1. Januar 2007 wird in Höhe der Beimischungsquote mit dem vollen Satz besteuert, der ermäßigte Satz gilt also nur für Mengen oberhalb der Beimischungsquote.
Die folgenden Steuersätze gelten für Biodiesel zur Verwendung als Kraftstoff ab dem:
Reines Pflanzenöl als Kraftstoff wird seit 2008 besteuert, dabei gelten folgende Steuersätze ab dem:
Biodiesel und Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff in der Landwirtschaft
sind weiterhin vollständig steuerbefreit.
Biodiesel und Pflanzenöl, die als Heizstoff verwendet werden, sind bis
zum 31.12.2009 steuerfrei. Ab 2010 werden sie wie leichtes Heizöl mit
6,135 Cent pro Liter besteuert.