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Investitionsabzugsbetrag

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde ein neuer Investitionsabzugsbetrag eingeführt, der über das Konjunkturpaket I ab 2009 aufgestockt wurde. Der ist für die Journalisten möglich, die ein jährlichen Höchstgewinn von 200.000 € haben. Dann können Selbstständige bis zu 40 % der voraussichtlichen Kosten eines beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens und insgesamt maximal 200.000 € Gewinn mindernd abziehen. Dies setzt die Absicht voraus, das Anlagegut voraussichtlich in den drei Folgejahren anzuschaffen zu wollen.

Sofern das Wirtschaftsgut planmäßig dem Betriebsvermögen zugeführt wird, können die tatsächlichen Anschaffungskosten sofort um bis zu 40 % Gewinn mindernd reduziert werden. Die Bemessungsgrundlage für die weiteren Abschreibungen vermindert sich entsprechend und der für dieses Wirtschaftsgut berücksichtigte Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % ist gleichzeitig gewinnerhöhend hinzuzurechnen.

Bei nicht erfolgter Anschaffung des Wirtschaftsguts wird der Investitionsabzugsbetrag im Abzugsjahr entsprechend rückgängig gemacht. Das führt rückwirkend zu einer entsprechenden Gewinnerhöhung und ggfls. zu einer Verzinsung der daraus resultierenden Steuernachforderungen.

Für ab 2008 erworbene Wirtschaftsgüter darf unabhängig von der vorherigen Bildung des neuen Investitionsabzugsbetrags eine Sonderabschreibung von 20 % auf den Kaufpreis geltend gemacht werden – zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA. Die Sonder-AfA kann sofort in voller Höhe oder verteilt über fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich eines gebildeten Investitionsabzugsbetrags. Die 20%ige AfA ist nur für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig, die überwiegend betrieblich genutzt werden.

Beispiel:
Sie kaufen im April 2009 ein Pkw, den Sie nahezu ausschließlich betrieblich nutzten. Der Kaufpreis beträgt netto 40.000 €.

Degressive AfA 25 % x 40.000 x ¾ Jahr
7.500 €
Sonder-AfA 20 % x 40.000 € 8.000 €
Abschreibung 2009 insgesamt 15.500 €
Gewinnminderung zur Investition 38,75 %

Hinweis:
Bei der Option Sonderabschreibung gleicht sich die Gewinnauswirkung über die Haltedauer der Wirtschaftsgüter und spätestens bei Verkauf oder Entnahme wieder aus. Wer für 2009 einen geringen Gewinn oder wegen der Wirtschaftskrise sogar einen Verlust erwartet, sollte nur die lineare AfA nutzen. Das verschiebt Abschreibungspotential in die Zukunft mit einer möglicherweise höheren Progression.


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