Investmentfonds Teil 1
Einleitung
Aus steuerlicher Sicht können Investmentfonds eine lohnende Kapitalanlage
sein, da die von den Managern realisierten Kursgewinne unabhängig von
Haltefristen für die Besitzer steuerfrei bleiben. Mit Blick aufs Finanzamt
wirkt das besonders bei Aktien-, Hedge-, Terminmarkt- oder einigen Renten
fonds positiv. Die Fonds behalten auch unter der Abgeltungsteuer ab 2009
ihren Charme, da der Wertpapiertausch mit Ausnahme von Zertifikaten nicht
den Bestandsschutz für den Vermögensbestand Ende 2008 aushebelt. Zudem
bieten Investmentfonds eine einfache Möglichkeit, mit wenig Geld weltweit
in Unternehmen, Immobilien oder Branchen zu setzen.
Das Besteuerungsverfahren für Investmentfonds ist seit 2004 aus Sicht
der Anleger einfacher geworden. Denn das Gesetz zur Modernisierung des
Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen unterscheidet
nicht mehr zwischen in- und ausländischen Investmentfonds. Allerdings
definiert das Investmentänderungsgesetz vom 21.12.2007 den Auslandsfondsbegriff
wieder anders und es gibt Einschränkungen für Immobilienfonds
und erweiterte Möglichkeiten im Bereich der Infrastruktur.
Die Darstellungen in den beiden Teilen des Ratgebers "Investmentfonds"
sollen helfen, die Fondsanlage optimal nach den aktuellen steuerlichen
Gesichtspunkten auszurichten und an die neuen Gegebenheiten der Abgeltungsteuer
anzupassen. Um den richtigen Ansatz in der Erklärung kümmern sich zumeist
Fondsgesellschaften.
- Sie senden ihren Kunden alljährlich eine mehr oder weniger übersichtliche
Aufstellung zu den steuerlich maßgebenden Erträgen und weisen auch die
bereits ans Finanzamt abgeführten Beträge aus. Darüber hinaus stellen
die Kreditinstitute seit 2004 eine Jahresbescheinigung aus. Hieraus
ergeben sich die Kapitaleinnahmen sowie angefallenen Spekulationsgeschäfte
binnen Jahresfrist.
- Ab 2009 halten die Fondsgesellschaften oder Depotbanken sofort die
Steuer von den relevanten Kapitaleinnahmen ab. Der Sparer muss sich
im Idealfall um nichts mehr kümmern, die fiskalischen Angelegenheiten
werden vom Kreditinstitut übernommen.
Der vorliegende erste Teil des Ratgebers informiert über zahlreiche Einzelfragen
rund um Investmentfonds und beleuchtet steuerliche Aspekte.
Und sollten Sie Verständnisprobleme beim Lesen haben: Der zweiten Teil
"übersetzt" und erläutert wichtige Fachbegriffe aus dem "Börsenlatein".
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