Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigkeit sind Existenzgründerinnen
und -gründer während der Bezugszeit des Zuschusses nicht automatisch in
den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung eingebunden. Dafür werden
neben dem eigentlichen Gründungszuschuss für die soziale Absicherung pauschal
monatlich 300 Euro gezahlt. Damit ist aber keine Pflicht verbunden,
sich sozial abzusichern.
Eine Rentenversicherungspflicht kann sich allerdings aus einer Kammerzugehörigkeit
ergeben.
Existenzgründerinnen und -gründer haben Zugang zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch wenn keine Pflicht besteht, sollte zumindest eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, muss als Selbstständiger normalerweise dafür einen monatlichen Mindestbeitrag auf Basis der monatlichen Bezugsgröße zahlen.