Für ehemalige Ich-AG-Gründer besteht Versicherungspflicht, so lange sie den Existenzgründungszuschuss beziehen. Seit 1. Januar 2003 mussten und müssen grundsätzlich alle pflichtversicherten Selbstständigen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Beiträge zur Rentenversicherung nur auf ein Arbeitseinkommen entsprechend der halben monatlichen Bezugsgröße leisten.
Im Rahmen des neuen Gründungszuschusses steht es frei, eine individuelle Altersabsicherung zu betreiben.