Ich-AG-Gründern wurde die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse eingeräumt. Bei der "Ich-AG" wurden als beitragspflichtige Einnahmen mindestens ein Sechzigstel der monatlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt.
Diese freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steht auch im Rahmen
des Gründungszuschusses offen. Hierbei richtet sich die Höhe nach dem
monatlichen Mindestbeitrag auf Basis der monatlichen Bezugsgröße in Höhe
von 1.837,50 Euro zahlen.
Liegt das tatsächliche monatliche Arbeitseinkommen inklusive des Gründungszuschusses
über dem Mindestbeitrag, ist das tatsächliche Arbeitseinkommen zur Berechnung
der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend.