Der Antrag auf Gründungszuschuss ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt.
Der fachkundigen Stelle sind zur Beurteilung des Gründungsvorhabens vorzulegen:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind.