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Gründungsförderung

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Steuerliche Förderung
  • Voraussetzungen für Existenzgründungszuschuss
  • Voraussetzungen für Überbrückungsgeld
  • Voraussetzungen für Gründungszuschuss
  • Antrag auf Förderung
  • Einleitung

    Die "Ich-AG" wurde zum Unwort des Jahres 2002 gekürt und bezeichnete die Vorstufe zu einer vollwertigen Selbstständigkeit, die seit dem 2003 besonders gefördert wurde: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, konnten vom Arbeitsamt einen Existenzgründungszuschuss erhalten und von anderen Vergünstigungen profitieren.

    Seit dem 1. August 2006 wurden der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und das Überbrückungsgeld durch ein einheitliches Förderinstrument ersetzt. Mit dem neuen Gründungszuschuss wird die Möglichkeit geschaffen, arbeitslose Menschen gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit zu unterstützen.

    Mit "Ich-AG" und Überbrückungsgeld gab es zwei Angebote, die sich an den gleichen Kreis von Antragstellern wendeten. Die beiden Angebote hatten aber teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und boten verschiedene Leistungen.

    • Für die "Ich-AG" mit ihrer pauschalen Förderung, ihrer sozialen Absicherung und der längeren Förderdauer haben sich viele Frauen entschieden.
    • Das Überbrückungsgeld war für Menschen mit einem hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld attraktiv.

    Für Arbeitsuchende machte das Nebeneinander von zwei Fördermöglichkeiten die Entscheidung unnötig kompliziert.Ziel des neuen Gründungszuschusses war es daher, die positiven Erfahrungen aus der "Ich-AG" mit den langjährigen hohen Gründungserfolgen des Überbrückungsgeldes zu vereinen. Außerdem ging es darum, Fördermittel effizienter einzusetzen und die Förderung für die Existenzgründer transparenter zu machen.

    Die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland belief sich Ende 2006 nach der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes auf rund 471.000 und fiel damit auf den niedrigsten Stand seit der Jahrtausendwende. Ursächlich hierfür sind die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für sowie die Einstellung der beiden Förderinstrumente Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld. Der sie ersetzende Gründungszuschuss wurde gleichzeitig nicht im gleichen Umfang in Anspruch genommen.

    Zusätzlich bewirkte auch die günstige konjunkturelle Entwicklung einen Rückgang der Gründungen. Die Chance einer abhängigen Beschäftigung war gestiegen, weshalb ein Teil der potenziellen Gründer sich nunmehr für ein Angestelltenverhältnis entscheidet. Und für die in Lohn und Brot stehenden Arbeitnehmer steigt die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze, weshalb ihre Neigung zur Selbstgründung abgeschwächt wurde.

    Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass nicht jeder zum Unternehmer geboren und dass nicht jede Gründungsidee realisierbar ist. Durch höhere Anforderungen an die Person des Existenzgründers und seines Konzeptes soll die Qualität der geförderten Gründungen weiter verbessert, sowie Mitnahme- und Missbrauchseffekte verringert werden.Der Ratgeber gibt einen Überblick über die alte und neue Förderung von Existenzgründungen.

    Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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