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Vorteile bei der Riester-Förderung

Viele 400-Euro-Jobber wissen überhaupt nicht, dass sie Anspruch auf eine Förderung für die private Altersvorsorge über eine Riester-Rente haben. Diesen staatlichen Zuschuss können sie sogar auf zwei verschiedenen Wegen sichern und damit seit 2008 üppige Zulagen und möglichweise sogar noch einen Steuerabzug erhalten.

Macht der Mini-Jobber von der Aufstockungsoption bei der Rentenversicherung Gebrauch, zahlt er die Differenz bis zur Höhe des normalen Beitragssatzes in der Rentenversicherung (siehe vorherige Kapitel. Damit erwirbt er nicht nur spätere Ansprüche aus der Rentenversicherung, sondern er hat damit einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung bei der Riester-Rente. Damit kann er nicht nur die Grundzulage und die Kinderzulage für seinen Riester-Vertrag beanspruchen, sondern die Beiträge auch noch als Sonderausgaben geltend machen. Die staatlichen Zuschüsse sind dabei ab 2008 ganz ordentlich:

Die Zulagen werden den Verträgen als eigene Sparleistung gutgeschrieben.

Tipp:
Sofern der Ehegatte des Minijobbers selbst etwa als Unternehmer oder Freiberufler keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat, wird ihm durch die Aufstockung zumindest ein mittelbarer Anspruch verschafft.

Umgekehrt kann die Förderung in Anspruch genommen werden, wenn der Minijobber die Rentenversicherungsbeiträge zwar nicht aufstockt, aber sein Ehegatte Anspruch auf Riester-Förderung etwa als Arbeitnehmer oder Beamter hat. Dann besteht die Möglichkeit, in den Genuss der Zulagen zu kommen. Wer mit dieser Konstellation einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, ist mittelbar begünstigt und hat Anspruch auf die Zulagen für den Riester-Vertrag. Dabei muss er selbst noch nicht einmal Beiträge leisten. Denn er bekommt die Zulagen, ohne etwas in den Vertrag einzahlen zu müssen. Das gelingt immer dann, der unmittelbar begünstigte Ehegatte seinen Mindesteigenbetrag in den Vertrag eingezahlt hat.


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