Für geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt kann und muss der Arbeitgeber das Haushaltsscheckverfahren nutzen. Dies dient der vereinfachten Meldung der geringfügigen Beschäftigung.
Hier sind nur reduzierte Angaben zum Beschäftigungsverhältnis nötig.
Zu melden sind lediglich
Die Haushaltsscheckformulare stellt die Mini-Job-Zentrale zur Verfügung oder sie können im Internet unter www.haushaltsscheck.de abgerufen werden. Dort können die Formulare auch sofort online am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Bei Haushaltsscheckverfahren vergibt die zentrale Mini-Job-Zentrale in Bochum die Betriebsnummer des Arbeitgebers, berechnet die Pauschalabgabe und die Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und zieht diese per Lastschrift vom Arbeitgeber ein. Darüber hinaus übernimmt die Mini-Job-Zentrale seit Anfang 2006 auch die Anmeldung des geringfügig Beschäftigten zur gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig berechnet sie auch die vom Privathaushalt zu zahlenden Beiträge zur Unfallversicherung, zieht diese zusammen mit den übrigen Beiträgen und Umlagen vom Privathaushalt ein und leitet sie an den kommunalen Unfallversicherungsträger weiter.
Die Beiträge werden nur halbjährlich eingezogen, und zwar für das erste Halbjahr am 15. Juli und für das zweite Halbjahr am 15. Januar des Folgejahres.
Der Haushaltsscheck ist vom Arbeitgeber und von der Haushaltshilfe zu unterschreiben.
Der Haushaltsscheck enthält unter anderem:
Die Einzugsstelle prüft, ob die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro monatlich eingehalten wird. Sie meldet zu Beginn und am Ende der geringfügigen Beschäftigung sowie jeweils am Jahresende die Daten an den Rentenversicherungsträger und teilt dem Beschäftigten den Inhalt der Meldungen schriftlich mit.
Das Sozialgesetzbuch (SGB IV) legt ausdrücklich fest, dass private Haushalte wegen Anstellung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe nicht durch Rentenversicherungsträger und Krankenkassen geprüft werden dürfen.
Tipp:
Die Haushaltsscheckformulare stellt die Mini-Job-Zentrale zur Verfügung
oder sie können im Internet unter www.haushaltsscheck.de abgerufen
werden. Dort können die Formulare auch sofort online am PC ausgefüllt
und anschließend ausgedruckt werden.