Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Förderung privater Altersvorsorge Teil 2: Rürup-Rente

Einleitung

Auf die Rentner der Zukunft kommen erhebliche Belastungen zu:

  • Das Eintrittsalter steigt langfristig auf 67 Jahre.
  • Die jährlichen Rentenanstiege fallen mäßig oder sogar ganz aus.
  • Die Altersrente wird zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig.

Im Gegenzug fördert der Staat aber auch immer stärker den Aufbau der privaten Altersvorsorge. Ein Element hiervon ist die neue besonders geförderten privaten Rente für die Altersvorsorge, die so genannte Rürup-Rente. Hier können Sparer,einen großen Teil der Beiträge steuerlich geltend machen. Das ist vor allem für Freiberufler und Unternehmer ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht interessant, aber auch Ruheständler können die Steuervorteile nutzen.

Durch das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde nicht nur der Weg für die grundlegende Neuregelung der staatlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen freigemacht. Ab diesem Zeitpunkt bietet sich auch eine ganz neue Möglichkeit, für das Alter über eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung zu sparen. Die "Rürup-Rente" ist eine Ergänzung zum Riester-Sparen bei Arbeitnehmern und ist vor allem für Selbstständige gedacht.

Das Alterseinkünftegesetz war die notwendige Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), in dem die grundsätzliche Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes festgeschrieben wurde (Urteil des BVerfG vom 06.03.2002, Aktenzeichen: 2 BvL 17/99, veröffentlicht in: BStBl. 2002 Band II, Seite 618). Bis dahin mussten Pensionäre ihre Einkünfte voll, Rentner nur dem Ertragsanteil versteuern. Der Gesetzgeber stand damit in der Pflicht, spätestens zu Beginn 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

Wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind die Neuregelungen im Bereich der Lebensversicherung, wo mit dem Wegfall des einstigen Steuerprivilegs eine völlig neue Situation entstanden ist. Aber auch andere Formen der Altersvorsorge wie die Leibrenten wurden unter dem Stichwort "Nachgelagerte Besteuerung" neu geregelt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer künftig die Aufwendungen, die er während des Erwerbslebens für die Altersvorsorge tätigt, steuersparend mit dem Finanzamt abrechnen kann. Erst später - in der Auszahlungsphase im Ruhestand - soll die Rente dann nachhaltiger besteuert werden als zuvor.

Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt ab dem 1. Januar 2005 schrittweise. Das heißt: Die Rentenversicherungsbeiträge der Versicherten werden in Etappen von der Steuer befreit, während die Renten gleichzeitig stärker besteuert werden. Durch einen langen Übergangszeitraum (bis 2040) sollen soziale Härten und eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Da zunächst nur 50 Prozent (2005), 52 Prozent (2006), 54 Prozent (2007) und 56 Prozent (2008) der Rente besteuert werden, müssen Rentner ohne weitere Einkünfte in den meisten Fällen zunächst weiterhin keine oder nur geringe Steuern zahlen. Der jeweils maßgebende Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Erstbezugs und bleibt dann gleich. Wer also Anfang 2009 in den Ruhestand wechselt, muss auf Dauer nur 58 Prozent seiner Rente als steuerpflichtige Einnahme erfassen.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern