Förderung privater Altersvorsorge: Riester-Rente
Einleitung
Seit Anfang 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten
Altersvorsorge,und das mit großem Erfolg. Ende des Jahres 2008 waren
rund 12,2 Millionen. Altersvorsorgeverträge abgeschlossen, davon
alleine rund drei Viertel in Policen über Versicherungen. Die Alternative
Riester-Fondssparplan konnte immerhin im Jahresvergleich einen Zuwachs
vermelden, bleibt mit aber mit rund 20 Prozent Marktanteil weiterhin abgeschlagen.
Eher ein Schattendasein weisen die rund 500.000 Banksparverträge
auf, was lediglich einen Anteil von 4,2 % ausmacht. weiterhin abgeschlagen.
Das liegt vor allem an der Dominanz der Assekuranz im Bereich der Altersvorsorge.
Generell lässt sich der Zuwachs damit erklären, dass Riester
in 2008 seine vierte und letzte Förderstufe gezündet hat, indem
Zulagen und Sonderausgabenabzug erneut erhöht worden sind und es
einen Extra-Zuschuss für Berufseinsteiger und nach 2007 geborene
Kinder gibt.So hatten sich alleine im letzten Quartal des Jahres 2008
rund 700.000 Anleger in Deutschland neu für die Riester-Rente zur
ergänzenden Alterssicherung entschieden. Im Gesamtjahr 2008 wuchs
die Zahl neu abgeschlossener Riester-Verträge auf rund 2,2 Millionen,
wobei erstmals knapp 40.000 Wohn-Riester-Verträge enthalten sind.
Diese "Riester-Förderung" erfolgt auf zwei Wegen: Mit Zulagen
- davon profitieren besonders Geringverdiener und Familien mit Kindern
- und mit darüber hinaus bestehenden Steuerersparnissen (zusätzlicher
Sonderausgabenabzug). Je nach Familienstand und Einkommen kann die staatliche
Förderquote mehr als 90 Prozent betragen. Mit dem Alterseinkünftegesetz
wurde die "Riester-Rente" ab 2005 von erkannten formalen Hemmnissen
befreit. Durch Einführung eines Dauerzulagenantrags und der Möglichkeit
einer Kapital-Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent und bei Kleinstrenten
ist sie seither wesentlich bürgerfreundlicher.
Sinn und Zweck der so genannten "Riester-Rente" ist die Förderung einer
zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch die Altersvorsorgezulage und
gegebenenfalls durch einen ergänzendem Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs.
Je nach Familienstand und Einkommen kann die staatliche Förderquote mehr
als 90 Prozent betragen.
Die gesetzliche Rentenversicherung, die ihre gesetzlichen Grundlagen
im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) hat, sorgt seit
vielen Jahrzehnten dafür, dass die Versicherten auch im Alter finanziell
abgesichert sind. Niedrige Geburtenraten und eine erhöhte Lebenserwartung
haben jedoch zu einem Wandel in der demographischen Entwicklung der Gesellschaft
geführt. Im Jahre 2050 werden die 60-jährigen den zahlenmäßig stärksten
Jahrgang stellen. Dies wird zu einer erhöhten Belastung der Rentenkasse
führen. Der Generationenvertrag kann daher in der heutigen Form nicht
fortbestehen. Die Altersvorsorge soll daher teilweise vom Staat auf seine
Bürger verlagert werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das zum 1. Januar
2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz (AVmG), das weitreichende
Änderungen im Einkommensteuergesetz bewirkte.
Im Zuge der Rentenreform wird das Rentenniveau von derzeit 70 Prozent
auf 67 Prozent im Jahre 2030 abgesenkt. Da die Rentenformel jedoch
geändert wurde und auch noch ein Nachhaltigkeitsfaktor eingefügt wurde,
wird das tatsächliche Rentenniveau später weit niedriger sein. Um die
so entstehende Lücke zumindest teilweise aufzufangen, fördert der Staat
die private Altersvorsorge. Die staatliche Förderung begann im Jahre 2002
und steigt danach alle zwei Jahre an, bis sie im Jahre 2008 in der Endstufe
ein Fördervolumen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro über Zulagen und
Sonderausgabenabzug erreicht hat.
Rund 33 Millionen Bundesbürger können einen Vertrag für das staatlich
geförderte private Sparen fürs Alter nach "Riester" abschließen.
Hierbei handelt es sich um alle rentenversicherungspflichtige Angestellte,
Beamte und Hausfrauen, aber auch Bezieher niedrigerer Einkommen sowie
Mini-Jobber. Sie alle und ihre Familien profitieren vorrangig von den
staatlichen Zulagen.
Darüber hinaus erhalten Eltern ab 2008 für jedes neu hinzukommende
Kind 300 Euro pro Jahr extra aufs Riester-Konto und für Berufseinsteiger
gibt es einen neuen Sonderbonus. Alle direkt Förderberechtigten unter
25 Jahren bekommen beim Abschluss eines Riester-Vertrags nach 2007 einmalig
eine Bonuszahlung von 200 Euro. Da die bereits bestehende Förderung
ab 2008 ohnehin verbessert wurde, lohnt „Riestern“ mehr denn
je.
Über das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz)
wurde zudem rückwirkend ab Januar 2008 das Sparen fürs eigene
Haus oder die eigene Wohnung wieder gefördert, faktisch als Ersatz
nach der Abschaffung der Eigenheimzulage. Bau oder Kauf einer selbstgenutzten
Immobilie sowie der Kauf von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft
werden genauso gefördert wie eine normale Riester-Rente.
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