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Finanzamt belogen - was nun? Teil 1

Einleitung

Sie haben das Finanzamt belogen oder nur ein wenig geschummelt? Zum Belügen gehören nicht nur die in der Steuererklärung zufällig "vergessenen" Zinsen aus Luxemburg oder die nicht ver-steuerten Schwarzgelder in der Bau- oder Gastronomiebranche. Mogeln ist auch die Angabe unzutreffender Daten in der Steuererklärung wie etwa:

  • Überhöhte Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort.
  • Die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzte Taxiquittung, obwohl man eigentlich nur nach der Kegelrunde den Führerschein nicht riskieren wollte.
  • Die berühmte Restaurantquittung als Geschäftsessen, obwohl man doch nur mit guten Freunden den neuen Franzosen um die Ecke getestet hat.
  • Der als Betriebsfahrzeug abgesetzte Pkw, obwohl die Tochter den Flitzer für private Zwecke nutzt.
  • Das heimische Jugendzimmer, das dem Fiskus als berufliches Büro verkauft wird.
  • Die Angabe von Arbeitsmitteln in einer Summe, obwohl überhaupt keine Kosten angefallen sind.
  • Die Vermietung an Angehörige zum Schein, um die Hauskosten absetzen zu können.
  • Dem Nachwuchs Gelder schenken, ohne dies dem Finanzamt anzuzeigen.
  • Gefundene Schwarzgelder im Nachlass werden von den Erben nicht nachgemeldet.
  • Die volljährigen Sprösslinge werden ärmer gemacht, damit die Eltern Kindergeld und steuerliche Privilegien kassieren.
  • Kind oder Partner werden als Angestellte deklariert, nur um Betriebsausgaben absetzen zu können.

Schummeln bei der Steuererklärung ist auch, etwas ganz einfach wegzulassen.

Hier lässt der Fiskus nicht mit sich Spaßen. Nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums für Finanzen (BMF) für den August 2008 haben die Steuerfahnder im Jahr 2007 in mehr als 36.000 Fällen ermittelt und rund 1,6 Milliarden Euro hinterzogene Steuern als Nachzahlung festgesetzt. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis der Vorjahre. Tatsächlich dürfte dem Fiskus durch Steuerhinterziehungen nach Experten-Meinung allerdings ein viel höherer Betrag im zweistelligen Milliardenbereich entgangen sein.

Einen deutlichen Anstieg gab es allerdings bei den verhängten Freiheitsstrafen, Geldbußen und Geldstrafen. Wegen Steuerhinterziehungen wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 2.226 Jahren verhängt. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 41,9 Prozent. Mehr als 70 Prozent aller Steuerhinterziehungsfälle der vergangenen Jahre betrafen die Umsatz- oder die Einkommensteuer.

Doch was ist zu tun, wenn einen das schlechte Gewissen plagt oder - was wohl eher der Fall für späte Läuterung sein dürfte - die Entdeckung droht? Es gibt eigentlich nur drei Dinge, die man beachten sollte: Ruhe bewahren, nachdenken und schweigen. Alles andere erklärt dieser Ratgeber.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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