Finanzamt belogen - was nun? Teil 1EinleitungSie haben das Finanzamt belogen oder nur ein wenig geschummelt? Zum Belügen gehören nicht nur die in der Steuererklärung zufällig "vergessenen" Zinsen aus Luxemburg oder die nicht ver-steuerten Schwarzgelder in der Bau- oder Gastronomiebranche. Mogeln ist auch die Angabe unzutreffender Daten in der Steuererklärung wie etwa:
Schummeln bei der Steuererklärung ist auch, etwas ganz einfach wegzulassen. Hier lässt der Fiskus nicht mit sich Spaßen. Nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums für Finanzen (BMF) für den August 2008 haben die Steuerfahnder im Jahr 2007 in mehr als 36.000 Fällen ermittelt und rund 1,6 Milliarden Euro hinterzogene Steuern als Nachzahlung festgesetzt. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis der Vorjahre. Tatsächlich dürfte dem Fiskus durch Steuerhinterziehungen nach Experten-Meinung allerdings ein viel höherer Betrag im zweistelligen Milliardenbereich entgangen sein. Einen deutlichen Anstieg gab es allerdings bei den verhängten Freiheitsstrafen, Geldbußen und Geldstrafen. Wegen Steuerhinterziehungen wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 2.226 Jahren verhängt. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 41,9 Prozent. Mehr als 70 Prozent aller Steuerhinterziehungsfälle der vergangenen Jahre betrafen die Umsatz- oder die Einkommensteuer. Doch was ist zu tun, wenn einen das schlechte Gewissen plagt oder - was wohl eher der Fall für späte Läuterung sein dürfte - die Entdeckung droht? Es gibt eigentlich nur drei Dinge, die man beachten sollte: Ruhe bewahren, nachdenken und schweigen. Alles andere erklärt dieser Ratgeber. |