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Erben und Schenken Teil 2

Einleitung

Deutlich mehr als zwei Billionen Euro werden in den kommenden zehn Jahren auf die nächste Generation übergehen, der größte private Vermögenstransfer in der deutschen Geschichte. Hiervon partizipiert die Staatskasse äußerst moderat, indem auf Erbschaften und Schenkungen rund 4, Milliarden Euro jährlich für das Finanzamt übrig bleiben. An den bereits seit Neujahr 2009 erfolgten und künftigen Übergängen wird der Fiskus auch nicht stärker beteiligt sein. Denn es haben sich zwar die Bewertungsregeln durch die Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsgesetzes geändert, zumindest im Bereich von Immobilien-, land & fortwirtschaftlichem Besitz - und Betriebsvermögen. Da aber in einem zweiten Schritt deutlich höhere Freibeträge für Verwandte und neue und attraktive Privilegien fürs Betriebsvermögen und Wohneigentum eingeführt worden sind, soll es nach der Kalkulation des Gesetzgebers in etwa beim jährlichen Aufkommen für die Bundesländer von rund vier Milliarden Euro bleiben.

Trotz des medialen Interesses an der Erbschaftsteuerreform ist für viele Bundesbürger die Regelung des eigenen Erbfalles noch immer ein Tabuthema. Damit der Fiskus nicht das mühsam erarbeitete Vermögen bei einer Erbschaft zum Großteil wieder auffrisst, ist geschicktes und vor allem rechtzeitiges Handeln gefragt. Vorliegender Beitrag informiert über steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermö-gensübertragung durch Schenkung und Erbschaft.

Dabei gelten seit Januar 2009 neue Spielregeln, nach dem das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten war. Das gilt generell für alle Erbschaften und Schenkungen nach dem 31.12.2008 und auch für Todesfälle zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 - aber nur auf Antrag der Nachkommen.

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