Erben und Schenken Teil 2
Einleitung
Deutlich mehr als zwei Billionen Euro werden in den kommenden zehn Jahren
auf die nächste Generation übergehen, der größte private Vermögenstransfer
in der deutschen Geschichte. Hiervon partizipiert die Staatskasse äußerst
moderat, indem auf Erbschaften und Schenkungen rund 4, Milliarden
Euro jährlich für das Finanzamt übrig bleiben. An den bereits seit
Neujahr 2009 erfolgten und künftigen Übergängen wird der
Fiskus auch nicht stärker beteiligt sein. Denn es haben sich zwar
die Bewertungsregeln durch die Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsgesetzes
geändert, zumindest im Bereich von Immobilien-, land & fortwirtschaftlichem
Besitz - und Betriebsvermögen. Da aber in einem zweiten Schritt deutlich
höhere Freibeträge für Verwandte und neue und attraktive Privilegien fürs
Betriebsvermögen und Wohneigentum eingeführt worden sind, soll es
nach der Kalkulation des Gesetzgebers in etwa beim jährlichen Aufkommen
für die Bundesländer von rund vier Milliarden Euro bleiben.
Trotz des medialen Interesses an der Erbschaftsteuerreform ist für viele
Bundesbürger die Regelung des eigenen Erbfalles noch immer ein Tabuthema.
Damit der Fiskus nicht das mühsam erarbeitete Vermögen bei einer Erbschaft
zum Großteil wieder auffrisst, ist geschicktes und vor allem rechtzeitiges
Handeln gefragt. Vorliegender Beitrag informiert über steuersparende
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermö-gensübertragung
durch Schenkung und Erbschaft.
Dabei gelten seit Januar 2009 neue Spielregeln, nach dem das Erbschaftsteuerreformgesetz
in Kraft getreten war. Das gilt generell für alle Erbschaften und
Schenkungen nach dem 31.12.2008 und auch für Todesfälle zwischen
dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 - aber nur auf Antrag der Nachkommen.
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