Erben und Schenken Teil 1
Einführung
Nicht immer wird bereits zu Lebzeiten über die Vermögensübertragung
im Erbfall nachgedacht. Besonders die Steuerfolgen werden selten mit einkalkuliert.
Doch gerade hier können geplagte Steuerzahler ganz legal die Steuerlast
um einiges verringern. Gefordert ist jedoch eine planvolle Vermögensübertragung.
Um diese zu gewährleisten, sind Kenntnisse über die erbschaftsteuerliche
Belastung notwendig, aber auch das Wissen um lohnende Gestaltungsmöglichkeiten.
Der vorliegende Beitrag informiert hierzu und gibt auch Hinweise zur Vermögensübertragung
per Schenkung. Dabei gelten seit Januar 2009 neue Spielregeln, nach dem
das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten war. Das gilt generell
für alle Erbschaften und Schenkungen nach dem 31.12.2008 und auch
für Todesfälle zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 - aber
nur auf Antrag der Nachkommen.
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