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Vorteil eines Einspruchs

Dabei gibt es eine Reihe von guten Argumenten, Einspruch einzulegen und das Geld nicht endgültig in der Staatskasse zu belassen. Er ist kostenlos. Das gilt unabhängig davon, wer anschließend als Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht. Im Einspruchsverfahren haben Beteiligte sogar einen Anspruch auf ein kostenloses Sach- oder Rechtsgespräch im Finanzamt. Zudem kann er ruhen. Gibt es im eigenen Rechtsstreit bereits ein anhängiges Gerichtsverfahren, kann sich daran problemlos beteiligt werden. Bis zur Entscheidung ruht der Einspruch, ohne dass eigene Begründungen eingereicht werden müssen. Geht das Verfahren positiv aus, profitieren Steuerzahler dann automatisch.

Der Einspruch beseitigt Finanzamtsfehler. Versehen kommen immer häufiger vor, da die Beamten die Angaben in den Steuererklärungen auf Grund von Arbeitsüberlastung und Rationalisierung in vielen Fällen nur oberflächlich prüfen und nicht alle neuen Gesetze, Urteile und Erlasse umsetzen. Zudem beseitigt er eigene Mängel. Fehlerhafte Angaben oder vergessene Belege von Steuerzahlern lassen sich per Einspruch problemlos korrigieren. Denn das Finanzamt berichtigt per Einspruch auch dann zu Gunsten des Steuerzahlers, wenn dieser den Fehler verschuldet hat.

Er ist folgenlos. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass sich der Einspruch nachteilig auswirkt, kann der wieder zurück genommen werden und es bleibt alles beim Alten. Außerdem wirkt er als Türöffner. Denn der Einspruch ist Voraussetzung für ein weiteres Vorgehen vor Gericht. Gewinnen Bürger erst dort gegen den Fiskus, werden ihnen die entstandenen Kosten erstattet.

Hat das Finanzamt einen geschätzten Steuerbescheid versendet, weil Bürger sämtliche Abgabefristen überschritten hatten, kann diese Nachlässigkeit noch mittels Einspruch über eine Erklärungsabgabe korrigiert werden. Zu guter Letzt bringt er einen Zeitpuffer. Droht eine Verjährung, wird der Eintritt durch einen Einspruch so lange gehemmt, bis über das Verfahren abschließend entschieden ist.


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