Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Statthaftigkeit

Ein Einspruch gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden ist grundsätzlich erlaubt, da diese fast ausschließlich den abgabenrechtlichen Bereich (§ 347 Absatz 2 Abgabenordnung, AO) tätig sind. Das gilt selbstverständlich auch für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid, der einen Verwaltungsakt der Finanzbehörde darstellt.

Man sollte jedoch beachten, dass ein erneuter Einspruch gegen die ergangene Einspruchsentscheidung nicht zulässig ist (§ 348 Nr. 1 AO).


Inhaltsverzeichnis

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern