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Inhalt

Das Gesetz enthält Vorgaben, was in einem Einspruch enthalten sein muss. Dabei werden zwingende Vorgaben (Muss-Vorschriften) und Soll-Vorschriften unterschieden. Der Unterschied: Werden die zwingenden Vorschriften nicht beachtet, ist der Einspruch ungültig, werden Soll-Vorschriften nicht eingehalten, behält der Einspruch dagegen dennoch seine Gültigkeit und muss von der Behörde entschieden werden.

Muss-Inhalt:

Soll-Inhalt:


Inhaltsverzeichnis

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