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Einspruch gegen den Steuerbescheid

Einleitung

Jahr für Jahr profitiert der Staat davon, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Bundesbürgern auf die Abgabe einer Steuererklärung und damit eine mögliche Erstattung verzichtet. Die Mehrheit ringt sich dennoch dazu durch, da sich dies für viele Betroffene in barer Münze bezahlt macht.

Nicht selten tritt aber dann der Fall ein, dass das Finanzamt manche Beträge (z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben) nicht anerkennt oder der Steuerbescheid in anderen Punkten fehlerhaft ist. Rund ein Drittel aller Steuerbescheide sind auf Grund von Zahlendreher, selbst vergessenen oder vom Finanzamt gestrichenen Abzugsposten und vor allem unberücksichtigten Urteilen sowie Erlassen falsch. Das gilt vor allem für den Bescheid 2007, da hierbei gleich reihenweise gesetzliche Änderungen bei Spenden, Übungsleiterpauschale, Arbeitszimmer oder Pendlerpauschale zu berücksichtigen sind.

Dieser Ratgeber soll dem Steuerpflichtigen einen Überblick über seine Rechtsschutzmöglichkeiten geben, wobei jedoch der Schwerpunkt auf dem außergerichtlichen und kostenlosen Einspruchsverfahren liegt. Dabei ist der Erfolg fast schon vorprogrammiert. 2007 legten die Bundesbürger rund fünf Millionen Einsprüche ein, hiervon gehen rund zwei Drittel zu ihren Gunsten aus und nur 13,1 Prozent werden komplett abgelehnt. Und bei den restlichen Einsprüchen bekommen Bürger oft zumindest teilweise Recht. Wenden sie sich in letzter Instanz an den Bundesfinanzhof, gibt es hier auch noch mal in 44 Prozent der Fälle eine positive Entscheidung.

Im Gegensatz zu früheren Jahren müssen jedoch neue Regeln beachtet werden. Denn durch mehrere Gesetzesänderungen darf das Finanzamt jetzt Einsprüche schneller und effektiver bearbeiten, vor allem bei Streitpunkten, die viele Bürger betreffen. Die Behörde kann vorab nur über Teile des Einspruchs entscheiden, früher blieb der gesamte Steuerbescheid grundsätzlich in vollem Umfang offen. Zudem darf das Finanzamt jetzt anhängige Einsprüche durch öffentliche Bekanntgabe zurückweisen, wenn Gerichte im Sinne des Fiskus entscheiden. Diese neue Regelung gilt auch für bereits längst eingelegte Einsprüche, die schon Jahre in den Amtsstuben schlummern. Von dieser Option hat der Fiskus bereits mehrfach Gebrauch gemacht, um Masseneinspruchsver-fahren „per Knopfdruck“ zu erledigen.

Steuertipp: Im Einzelfall, insbesondere dann, wenn der vermeintlich fehlerhafte Steuerbescheid auf die rückzuerstattende Summe betragsmäßig hohe Auswirkung hat, sollte der Rat eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters eingeholt werden.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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