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Zeitungsanzeigen / Internetanzeigen

Sie besitzen ein teueres Auto, eine Segeljacht oder wertvolle Kunstgegenstände und möchten diese über ein Inserat in der Zeitung oder im Internet zum Kauf anbieten? Einige Beamte dürfen auch dienstlich Zeitung lesen oder im Internet surfen. Besonderes Augenmerk wird auf Anzeigen mit teuren Gegenständen gelegt. Nicht selten geben sich dann Finanzbeamte als Interessenten aus und schon landet eine Kontrollmitteilung in der Steuerakte des Verkäufers. Können die Gegenstände nicht aus den erklärten Einkünften bezahlt worden sein, muss er mit Nachfragen der Beamten rechnen. Ist kein entsprechender Nachweis über die Finanzierung der Gegenstände vorweisbar, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.


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