Durch das Alterseinkünftegesetz ist ein Datenaustausch zwischen gesetzlichen und privaten Rentenversicherern sowie der Finanzverwaltung eingerichtet worden. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen und Versicherer mussten theoretisch Anfang 2006 erstmals die Rentenzahlungen für 2005 mitteilen. Hierzu wurde eine Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel eingerichtet.Alle Stellen, die Gelder an Ruheständler überweisen, müssten dies der ZfA melden.
Die ZfA wiederum leitet die gesammelten Daten an die Finanzverwaltung weiter. Es muss daher mit Datenabgleichen gerechnet werden. Dies geschieht aber erst über die neue bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummers, die allen registrierten Bürgern seit dem 1.August 2008 mitgeteilt wird und die sukzessive die bisherige Steuernummer ersetzt. Diese Identifikationsnummer gilt dann theoretisch von Geburt an ein Leben lang und ist unabhängig von Ortswechseln.
Allerdings fehlen der Finanzverwaltung bisher noch die technischen Voraussetzungen, so dass die Rentenbezugsmitteilungen mit der neuen Unterscheidungsnummer bislang noch nicht an die Steuerverwaltung übermittelt werden können.
Das BZSt hatte mit Schreiben vom 28.10.2008 (Az. St II 3 – S 2257c – 5/08) den Startschuss dazu gegeben, dass die Rententräger ab dem 1.10.2009 die Finanzämter über die ausgezahlten Renten informieren müssen. Das Mitteilungsverfahren wird von der zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund betreut. Von dort aus werden die Rentendaten an die Landesfinanzbehörden übermittelt und dann geordnet den einzelnen Wohnsitzfinanzämtern der Rentenempfänger weitergeleitet. Dies geschieht über das neue bundeseinheitliche Ordnungsmerkmal, sodass in Kürze die Meldung gleich für vier Jahre nachgeholt werden kann.
Dann sind die Finanzämter auch in der Lage, die möglichen steuerpflichtigen Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern. Steuernachzahlungen sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft und im schlimmsten Fall sogar die Einleitung eines Strafverfahrens könnten die Folge sein und auf einen Schlag zu hohen finanziellen Belastungen führen.
Einen weiteren Aspekt müssen Ruheständler beachten, wenn sie anlässlich der neuen Kontrollmeldungen in die Steuerpflicht rutschen. Über die eingereichten Daten kommen auch Nebeneinkünfte wie Zinsen, Dividende oder Mieten auf den Tisch der Finanzbeamten. Die Nachfrage nach entsprechenden Einnahmen in vergangenen Jahren und Gründe für deren Verschweigen sind da vorprogrammiert. Das kann im schlimmsten Fall sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, so dass die Behörden in gravierenden Fällen noch tief in die Vergangenheit einsteigen werden.
Hinweis:
Damit die verpflichteten Auszahlungsstellen die Renten zügig nachmelden
können, dürfen sie die neue Steuernummer direkt beim Fiskus
erfragen und müssen nicht bei den einzelnen Versicherten versuchen,
an die Identifikationsnummer heran zu kommen. Dann sind die Finanzämter
erstmals in der Lage, sich einen Überblick über ausgezahlte
private Rentenversicherungen zu verschaffen.