Bereits vor 2005 stand dem Fiskus eine Reihe von bekannten und eher
unbeachteten Kontrollinstrumenten zur Verfügung:
Bereits seit 1919 müssen Kreditinstitute im Todesfall Guthaben melden.
Versicherungen melden, wenn Guthaben an andere Personen ausgezahlt
werden.
An der Grenze halten Zöllner nach Schwarzgeld Ausschau.
Zwischen den einzelnen Staaten gibt es ein grenzüberschreitendes Auskunftsersuchen.
Über Freistellungsaufträge ohne Zinsabschlag kassierte Einnahmen
werden per elektronischer Datenverarbeitung (EDV) gesammelt und ausgewertet.
Betriebsprüfer versenden reihenweise Kontrollmitteilungen, mit Vorliebe
bei ihren Besuchen bei Banken.
Notare melden automatisch Grundstücksverkäufe.
Nachlassgerichte melden die Inhalte von Testamenten.
Ab 2005 gibt es eine neue Transparenz bei Rentnern. Sämtliche
Zahlungen werden nämlich automatisch den Finanzbehörden übermittelt.
Aber auch 2006 hat es weitere Kontrollen gegeben.
Der Fiskus darf seit Februar 2006 gezielt nach Kontenverbindungen
verdächtiger Bürger in anderen EU-Staaten fragen.
Der Kontenabruf wurde durch verbesserte EDV-Technik effektiver gemacht.
2007 und 2008 brachten schon wieder verschärfte Kontrollen:
Zwischen April und Dezember 2008 erfolgte die bundesweite Versendung
der Identifikationsnummer.Dies bringt den Fiskus ins EDV-Zeitalter.
Der Kontenabruf wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008
ausgeweitet und macht auch vor der Abgeltungsteuer 2009 nicht halt.
Eine neue Bargeldkontrolle beim Grenzübertritt wurde im Sommer 2007
eingeführt.
Der Quellensteuersatz bei der EU-Zinsrichtlinie stiegt Mitte 2008
von 15 auf 20 Prozent.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 kamen weitere Prüfmechanismen
hinzu:
Der Kontenabruf hat sich an Neujahr 2009 geändert und lässt
viele bewährte und neue Recherchemöglichkeiten zu. Der Fiskus
hat nun vielerlei Gründe, warum er einen Kontenabruf hinter dem
Rücken der Bürger startet.
Werden Sparguthaben oder Wertpapiere verschenkt, teilen dies die
Kreditinstitute dem Finanzamt mit. Das kann der Anleger nur unter Inkaufnahme
einer überhöhten Pauschalsteuer verhindern.
Banken müssen dem Finanzamt automatisch online mitteilen, wenn
realisierte Kursgewinne aufgrund vorliegender Freistellungsaufträge
brutto ausbezahlt werden.
Inländische Versicherungsvertreter müssen die erfolgreiche
Vermittlung einer Auslandspolice an den Fiskus melden.
Wer nach der im März 2005 ausgelaufenen Amnestie auf Grund der umfangreichen
Kontrollen als Steuersünder auffällt, hat schlechte Karten. Das Finanzamt
lässt weniger Milde walten als vorher. Neben der Nachzahlung der
Steuern sind dann noch saftige Hinterziehungszinsen und eine entsprechende
Bestrafung fällig, die in schweren Fällen sogar mit einer Haftstrafe enden.
Straffrei können sie nur noch dann ausgehen, wenn sie eine entsprechende
Selbstanzeige erstatten, bevor die Sünden aufgefallen sind.
Steuerzahler sollten sich über die Informationsquellen des Finanzamts
im Klaren sein und nicht blauäugig nach dem Motto handeln "Die erwischen
mich sowieso nicht". Das zeigt auch die Statistik vom Bundesfinanzministerium
(BMF), wonach die Steuerfahndung im Jahr 2007 in mehr als 36.000 Fällen
ermittelt und rund 1,6 Milliarden Euro hinterzogene Steuern als Nachzahlung
festgesetzt hat. Tatsächlich dürfte dem Fiskus durch Steuerhinterziehungen
nach Experten-Meinung allerdings ein viel höherer Betrag im zweistelligen
Milliardenbereich entgangen sein. Das BMF hat aus diesen Zahlen ein positives
Fazit gezogen. Es zeige sich, dass die Steuerfahnder einen erheblichen
Beitrag zur Sicherung des Steueraufkommens leisteten, zumal ihre Präsenz
und ihr Erfolg auf potentielle Steuerhinterzieher abschreckend wirkten.
Für die Folgejahre fällt die Bilanz möglicherweise noch
besser aus. Es wird nämlich erwartet, dass der Fiskus im Zuge der
Liechtenstein-Affäre zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung
in großem Ausmaß aufdecken kann, zumal die Steueroasen Entgegenkommen
signalisieren.