Der Steuerbescheid
Einführung
Die Abgabe der Steuererklärung ist nur der erste Schritt, dem der zweite
Schritt folgen muss: die Prüfung und Kontrolle des anschließenden
Steuerbescheides. Dieser Verwaltungsakt des Finanzamts erweckt aufgrund
der sauberen Abfassung mittels Computerausdruck den Eindruck, er sei korrekt.
Ist er aber längst nicht immer. Etwa jeder dritte Steuerbescheid ist fehlerhaft!
Wer seinen Steuerbescheid einfach ungeprüft ablegt, verschenkt daher
bares Geld.
Zahlendreher, selbst vergessene oder vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten
und vor allem unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse und falsch
angewendete Vorschriften sollten stets Anlass für einen Einspruch
sein. Von den jährlich rund fünf Millionen eingelegten Einsprüchen
gehen rund zwei Drittel zu Gunsten der Steuerzahler aus und nur 13,1 Prozent
werden komplett abgelehnt.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie einen Steuerbescheid nicht unkritisch
hinnehmen. Ferner müssen Sie wissen, wie Sie gegen einen fehlerhaften
Steuerbescheid vorgehen können. Etwa dann, wenn Angaben vergessen oder
geltend gemachte Werbungskosten gestrichen worden sind.
Einzelheiten können Sie diesem Beitrag entnehmen, der Ihnen als erste
Orientierung dienen soll.
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