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Der Steuerbescheid

Einführung

Die Abgabe der Steuererklärung ist nur der erste Schritt, dem der zweite Schritt folgen muss: die Prüfung und Kontrolle des anschließenden Steuerbescheides. Dieser Verwaltungsakt des Finanzamts erweckt aufgrund der sauberen Abfassung mittels Computerausdruck den Eindruck, er sei korrekt. Ist er aber längst nicht immer. Etwa jeder dritte Steuerbescheid ist fehlerhaft! Wer seinen Steuerbescheid einfach ungeprüft ablegt, verschenkt daher bares Geld.

Zahlendreher, selbst vergessene oder vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten und vor allem unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse und falsch angewendete Vorschriften sollten stets Anlass für einen Einspruch sein. Von den jährlich rund fünf Millionen eingelegten Einsprüchen gehen rund zwei Drittel zu Gunsten der Steuerzahler aus und nur 13,1 Prozent werden komplett abgelehnt.

Daher ist es sehr wichtig, dass Sie einen Steuerbescheid nicht unkritisch hinnehmen. Ferner müssen Sie wissen, wie Sie gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorgehen können. Etwa dann, wenn Angaben vergessen oder geltend gemachte Werbungskosten gestrichen worden sind.

Einzelheiten können Sie diesem Beitrag entnehmen, der Ihnen als erste Orientierung dienen soll.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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